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Erste Schritte im Trauerfall

  • Den Hausarzt oder Notarzt rufen, der den Tod feststellt und die Todesbescheinigung ausstellt (dies gilt dann, wenn jemand zu Hause verstirbt. Bei Eintritt des Todes in einem
  • Krankenhaus oder in einem Pflegeheim wird dies automatisch geregelt).
  • Vielleicht möchten Sie auch einen Geistlichen oder anderen Beistand herbeirufen
  • Mit einem Bestatter Kontakt aufnehmen
  • Bei beabsichtigter Körper- oder Organspende sofort die zuständige Stelle oder den Bestatter informieren

Sie können den Verstorbenen auf Wunsch bis zum 36 Stunden (u.U. auch länger) zu Hause aufbahren. Auch ist es auf Wunsch zulässig, den Verstorbenen vom Krankenhaus nach Hause zu bringen und ihn dann später zum Friedhof oder Krematorium zu überführen.

  • Den Hausarzt oder Notarzt rufen, der den Tod feststellt und die Todesbescheinigung ausstellt (dies gilt dann, wenn jemand zu Hause verstirbt. Bei Eintritt des Todes in einem
  • Krankenhaus oder in einem Pflegeheim wird dies automatisch geregelt).
  • Vielleicht möchten Sie auch einen Geistlichen oder anderen Beistand herbeirufen
  • Mit einem Bestatter Kontakt aufnehmen
  • Bei beabsichtigter Körper- oder Organspende sofort die zuständige Stelle oder den Bestatter informieren

Sie können den Verstorbenen auf Wunsch bis zum 36 Stunden (u.U. auch länger) zu Hause aufbahren. Auch ist es auf Wunsch zulässig, den Verstorbenen vom Krankenhaus nach Hause zu bringen und ihn dann später zum Friedhof oder Krematorium zu überführen.

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